Führerscheinuntersuchungen

Als Sachverständiger nach §8 des Führerscheingesetzes können in meiner Praxis die ärztlichen Untersuchungen für die Erlangung des Führerscheines durchgeführt werden.
Auch die Kontrolluntersuchungen für Gruppe 2 (alle 5, bzw 2 Jahre) finden in meiner Praxis statt.

Diese Untersuchungen sind immer am Dienstag zwischen 15 und 16 Uhr in meiner Praxis
in Reutte, Dir. Franz Hosp Straße 15 ( vis a vis Fahrschule Gratl), ohne Terminvereinbarung möglich.
Bitte vorher anrufen, ob Praxis geöffnet.
Außerhalb dieser Zeit ersuche ich um Terminvereinbarung.

Für die Untersuchung mitzubringen ist ein Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein) zum Nachweis der Identität.